Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe bewährt sich
Qualitätsstandards durch sozial angemessene Entlohnung sichern
Berlin, Januar 2012. Mindestlöhne dominieren derzeit die politischen Debatten. Zuletzt beschloss das Kabinett eine verbindliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter ab Januar 2012. Die Erkenntnis, dass Vollzeitarbeit in Deutschland schon längst nicht mehr vor Armut schützt, sorgt in regelmäßigen Abständen immer wieder für hitzige Diskussionen. Befürworter sehen die gesetzliche Lohnuntergrenze als notwendig an, um Lohndumping und die damit einhergehende Anzahl von sogenannten „Aufstockern“, die Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II haben, zu verhindern. Auf der anderen Seite argumentieren Gegner des Mindestlohns mit einer negativen Auswirkung auf die wirtschaftliche Lage und befürchten einen Abbau von Arbeitsplätzen. Doch die Zahlen sind alarmierend und legen die Notwendigkeit einer Neustrukturierung nahe: Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten 22 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich.[1]
Vor mittlerweile 15 Jahren trat der erste gesetzliche Mindestlohn in der Baubranche in Kraft. Seitdem folgten weitere zehn Branchen, die je nach Wirtschaftszweig und Bundesland in der Höhe stark variieren – so liegen die Löhne zwischen 6,53 Euro und 13,40 Euro. Auch im Wach- und Sicherheitsgewerbe trat am 1. Juni 2011 der gesetzliche Mindestlohn bindend in Kraft. Für rund 170.000 Beschäftigte bedeutet die Neuregelung regional gestaffelte Mindestlöhne von 6,53 Euro bis 8,60 Euro, die in zwei Stufen bis 2013 auf ein Niveau von 7,50 Euro bis 8,90 Euro ansteigen werden.[2] Damit verpflichten sich in- und ausländische Arbeitgeber in der Wach- und Sicherheitsbranche, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen. „Eine gesetzliche Lohnuntergrenze war schon lange überfällig“, erklärt Ali Tatar, Geschäftsführung SGB Schutz & Sicherheit GmbH. „Gerade im Wach- und Sicherheitsgewerbe sind unsere Mitarbeiter hohen Belastungen ausgesetzt – diese Leistung sollte auch durch eine angemessene Vergütung anerkannt werden.“
Bei Nichteinhaltung wird strikt geahndet, da es sich bei einer Unterschreitung der Lohnuntergrenze nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sondern um eine Straftat. „Ich halte die gesetzliche Pflicht, eine sozial angemessene Entlohnung zu leisten, für den richtigen Weg, um Lohndumping zu bekämpfen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine höhere Bezahlung Mitarbeiter motiviert, sich für das Unternehmen zu engagieren“, bestätigt Tatar. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich vor einem halben Jahr gemeinsam auf die Höhe der Mindestlöhne geeinigt, die dann vom Bundeskabinett als Rechtsverordnung beschlossen wurde. „Da die verbindliche Lohnuntergrenze in Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und -gebern erarbeitet wurde, stößt sie innerhalb der Branche auf große Akzeptanz. Es ist ein Signal, gegen Niedriglöhne und für soziale Gerechtigkeit“, kommentiert Tatar. Das Unternehmen SGB Schutz & Sicherheit GmbH zahlte seinen Mitarbeiter bereits vor Einführung der Lohnuntergrenze übertarifliches Gehalt, um Qualitätsstandards zu sichern und den Angestellten eine Perspektive zu bieten. „Es darf nicht sein, dass Wach- und Sicherheitskräfte trotz einer Vollzeitstelle ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Daher bin ich froh, dass der erste Schritt zu einer allgemeingültigen Regelung getan wurde, die auf eine positive Entwicklung hoffen lässt“, so Tatar abschließend.
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